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Satzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung in Regensburg vom 08. Juni 2011
Diese hat es unter Beachtung des Stiftungszwecks unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden. § 9 Stiftungsaufsicht Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Regierung der Oberpfalz. § 10 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit Anerkennung der Stiftung durch die Regierung der Oberpfalz in Kraft. ...
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Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Regensburg (Informationsfreiheitssatzung - IFS) vom 21.03.2011
Über diese Tatsache ist die Antragstellerin oder der Antragsteller rechtzeitig zu informieren. § 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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Satzung der Eberhard Dirrigl Stiftung vom 16. Dezember 2010
Gleiches gilt für das zum 31.12.2040 vorhandene Stiftungsvermögen, das entsprechend zu verwenden und verteilen ist. § 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der in Kraft.
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Dultverordnung (DV) vom 7. Dezember 2010
§ 5 Zuwiderhandlung (1) Nach Art. 23 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbußen belegt werden, wer entgegen § 2 Abs. 2 Nr. 1 Glas- oder Pfeffersprühdosen sowie ätzende oder färbende Substanzen mitführt, § 2 Abs. 2 Nr. 2 Sachen mitführt, die dazu geeignet sind, als gefährliche Gegenstände Verwendung zu finden, § 2 Abs. 2 Nr. 3 erkennbar nicht für Besucher oder Besucherinnen zugelassene Bereiche ...
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Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Naturkundemuseums Ostbayern vom 04. April 1990
§ 8 Zurücknahme der Erlaubnis Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn sich der Erlaubnisinhaber nicht an die Bedingungen und Auflagen hält. § 9 Lichtbildaufnahmen Lichtbildaufnahmen für wissenschaftliche oder kommerzielle Zwecke werden in der Regel in Auftrag gegeben.
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Anlage zu § 4 der Satzung
Kennung Gemarkung Bezeichnung Größe in ha 3 54/30 5310 Prüll Vitusstr. 4 b 0,2941 4 656 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2830 660 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2374 661 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2268 662 ...
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notwohnanlagen der Stadt Regensburg (Notwohnanlagen-Gebührensatzung – Notw.-GS) vom 24. Oktober 2024
Wird die Unterkunft der/dem Beauftragten der Stadt verspätet übergeben oder werden die Schlüssel verspätet zurückgegeben aus Gründen, die der/die Nutzer zu vertreten hat/haben, so bleibt die Gebührenpflicht bis zur gemäß § 9 der Notwohnanlagenbenutzungssatzung - NWBS ordnungsgemäßen Übergabe der Unterkunft einschließlich der Schlüssel bestehen
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Verordnung über das "Naturschutzgebiet am Keilstein" in der Gemarkung Schwabelweis, Kreis Regensburg vom 28. März 1939
§ 2 (1) Das Schutzgebiet hat eine Größe von 45,43 ha und umfaßt in der Gemarkung Schwabelweis - jeweils ausnahmlich der eigentlichen Hausgrundstücke - die Plannummern: 1010 a und b, 1017 a und b, 1020 a und b, 1023 a und b, 1025 a und b, 1027 b, 1029 a und b, 1029/2 b, 1030/4 b bis d, 1030/7 a bis c, 1030/8 a bis b, 1030/9, 1030/10 b, 1030/11, 1030/12, 1038 bis 1046, 1048 a und b, ...
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Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Regensburg
Warenautomaten, Schau- und Ausstellungskästen a) bis 0,2 m² Ansichtsfläche jährlich 20,00 b) über 0,2 m² bis 1,0 m² Ansichtsfläche jährlich 33,00 c) über 1,0 m² Ansichtsfläche jährlich 54,00 9. Abstellen von Fahrzeugen, soweit nicht Halten oder Parken i.S. der StVO a) Omnibusse, Lastwagen, Zugmaschinen je Fahrzeug monatlich 33,00 ...
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Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Regensburg (Stadtarchivsatzung) vom 20. Juni 1988
(3) Von allen Veröffentlichungen und von Kollegstufen-, Seminar-, Magister-, Zulassungs-, Diplom- und Doktorarbeiten ist dem Stadtarchiv ein Exemplar unaufgefordert und unentgeltlich zu überlassen. § 9 Reproduktionen (1) Ein Anspruch auf die Herstellung von Reproduktionen von Archivgut besteht nicht
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