Folgende Unterlagen benötigen wir in Kopie:
- Geburtsurkunde bzw. Stammbucheintrag
- Gutachten zu Lese-/Rechtschreibstörung
- Sorgerechtsregelung bei getrennt lebenden Eltern
zusätzlich benötigen wir folgende Dokumente bzw. Formulare (ausgefüllt und unter-schrieben) im Original:
- Übertrittszeugnis (im Original)
- schriftliche Bestätigung der Musik-Note (nur bei Wahl des musischen Zweigs)
- Schülerdatei Ersterfassung
- Erfassungsbogen für die Fahrkarten Stadtgebiet Regensburg
- Link zum Erfassungsbogen für die Fahrkarten Landkreis Regensburg
- Link zum Erfassungsbogen für die Fahrkarten Landkreis Kelheim
- Anmeldeformular für die elektronische Essensbestellung (falls gewünscht)
- Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
- Anmeldung für WebUntis (Informationssystem für Eltern)
- Anmeldung zum Pflicht-Instrumentalunterricht (nur bei musischem Zweig)
- Gesundheitsfragebogen
Wichtig
Wir weisen darauf hin, dass ein Anspruch auf kostenfreie Schulwegbeförderung bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich nur zur entsprechenden nächstgelegenen Schule besteht. Nächstgelegenes Gymnasium ist dasjenige, welches unter Einbeziehung der Ausbildungsrichtung mit dem geringsten finanziellen Beförderungsaufwand erreichbar ist. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich im Zweifelsfall bereits im Vorfeld beim zuständigen Landratsamt bzw. beim Amt für Schulen (zuständig für Stadt Regensburg) zu erkundigen, ob die Kosten für die Fahrkarten übernommen werden.
Hinweise zum Probeunterricht:
Termin: Dienstag, 13.05. – Donnerstag, 15.05.2025
Probeunterricht erforderlich bei
- Notendurchschnitt schlechter als 2,33 (in D / M / HSU) oder
- Übertritt von nicht staatlichen bzw. nicht staatlich anerkannten Schulen, z.B. Montessori-Schulen