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Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Regensburg (Werbeanlagensatzung - WaS) vom 30. Juli 2024

August 2024) Die erlässt aufgrund von Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch Art. 13a Abs. 2 des Gesetzes vom 24.

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Dritter Teil - Besondere Vorschriften über Beförderung und Umschlag gefährlicher Güter

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Laudationes zum Stadtfreiheitstag 2024

Benachteiligungen aufgrund von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Behinderung oder sozialem Status gibt es nicht. Es gibt in Deutschland derzeit 14 Frauengesundheitszentren, alle mit demselben Grundgedanken und in einem Bundesverband zusammengeschlossen.

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Chronik (Fachschaft Musik)

Kompositionsprojekt der musischen 11b In Zusammenarbeit mit der Städtischen Musikschule und der OTH Regensburg entwickelten die musischen Schüler*innen der 11b über mehrere Wochen eine eigene musikalische Performancekunst. Die beeindruckende Aufführung fand am Freitag, 14. März im Konzertsaal der Musikschule statt. Mit Musik für Zivilcourage: Das Bundespolizeiorchester und die ...

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Berichte

Kompositionsprojekt der musischen 11b In Zusammenarbeit mit der Städtischen Musikschule und der OTH Regensburg entwickelten die musischen Schüler*innen der 11b über mehrere Wochen eine eigene musikalische Performancekunst. Die beeindruckende Aufführung fand am Freitag, 14. März im Konzertsaal der Musikschule statt. Mit Musik für Zivilcourage: Das Bundespolizeiorchester und die ...

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Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12. Juni 1997

(7) Die in § 5 Abs. 1 bis Abs. 3 der Satzung für den Jugendbeirat aufgeführten stimmberechtigten und beratenden Mitglieder erhalten ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die notwendige Teilnahme an maximal 14 Sitzungen des Jugendbeirats und seiner Arbeitsgruppen pro Jahr. Der/die Vorsitzende des Jugendbeirates (§10 Satzung für den Jugendbeirat) erhält darüber hinaus eine monatliche ...

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Wahlordnung für die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg (IBWO) vom 24. Juli 2014

(2) Die Entscheidung über die Einwendungen trifft die Wahlleiterin / der Wahlleiter. § 14 Änderungen des Wählerverzeichnisses (1) Wird einer Einwendung gegen das Wählerverzeichnis stattgegeben, so ist dieses entsprechend zu berichtigen

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Vierter Teil - Weitere besondere Vorschriften

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Zweiter Teil - Allgemeine Vorschriften

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Datenschutzrechtliche Hinweise nach DSGVO

Im Folgenden finden Sie weitergehende und detaillierte Informationen gemäß Art. 13/14 DSGVO der jeweiligen Fachdienststellen, die Ihre Daten verarbeiten. Direktorium D2 - Bürgermeisterin Dr.

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