Suche auf regensburg.de
Richtlinien für die Vergabe der Sportfördermittel der Stadt Regensburg (Sportförderrichtlinien)* vom 25. November 1999
Bericht Das Amt für Sport und Freizeit berichtet einmal jährlich dem Sportausschuss über alle vergebenen Sportfördermittel. 16. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am 01.07.2000 in Kraft. Die bisher geltenden Richtlinien vom 26.09.85 treten - einschließlich aller erfolgten Änderungen - ab diesem Zeitpunkt außer Kraft.
Gefunden in: Stadtrecht
Fünfter Teil - Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften
§ 10.02 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des Art. 95 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. g BayWG, wenn die Ordnungswidrigkeit in dem in § 1.01 Abs. 2 beschriebenen Gebiet begangen wird, und im Sinne des § 7 Nr. 1 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt hinsichtlich der nachfolgenden Nrn. 1.8, 2.2, 9, 13 und 16, hinsichtlich der übrigen ...
Gefunden in: Stadtrecht