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Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg

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Unternehmen

Die Aenova Group beschäftigt rund 4.100 Mitarbeiter*innen an 16 Standorten in Europa und den USA. Haupt Pharma Amareg GmbH Infineon Technologies AG Infineon Technologies AG © Infineon Technologies Regensburg Die Infineon Technologies AG Regensburg mit rund 2.500 Mitarbeitern entwirft, entwickelt, fertigt und vertreibt eine Vielzahl an ...

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Formularcenter

Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (pdf | 427,4 KB) Antrag auf Erteilung einer Sondernutzung (pdf | 325,8 KB) Antrag auf Erteilung einer Sondernutzung (Beiblatt) (pdf | 24,7 KB) Antrag auf Genehmigung und Durchführung einer Bordsteinabsenkung (pdf | 736,0 KB) Antrag auf Umwandlungsgenehmigung nach § 250 BauGB (pdf | 116,8 KB) Antrag für ...

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A) Die Organe der Stadt und Ihre Aufgaben

(2) Die Aufgabengebiete (Referate), die Zahl und die Wahlzeit der berufsmäßigen Stadtratsmitglieder werden vom Stadtrat festgelegt (Art. 40, 41, 46 GO). § 16 Teilnahme an Sitzungen (1) Die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder haben in den Sitzungen des Stadtratsplenums und der Ausschüsse in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches beratende Stimme (Art. 40 Satz 2 GO)

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Satzung für das Jugendamt zur Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in der Stadt Regensburg (Jugendamtssatzung) vom 09. Mai 1996

Nr. 35 vom 25. August 2008) Die erlässt auf Grund des Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung: § 1 Bezeichnungen, Aufgaben und Gliederung des Jugendamts (1) Das Jugendamt besteht aus drei Fachämtern im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (Fachämter) mit den ...

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Richtlinien für die Vergabe der Sportfördermittel der Stadt Regensburg (Sportförderrichtlinien)* vom 25. November 1999

Bericht Das Amt für Sport und Freizeit berichtet einmal jährlich dem Sportausschuss über alle vergebenen Sportfördermittel. 16. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am 01.07.2000 in Kraft. Die bisher geltenden Richtlinien vom 26.09.85 treten - einschließlich aller erfolgten Änderungen - ab diesem Zeitpunkt außer Kraft.

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Fünfter Teil - Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften

§ 10.02 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des Art. 95 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. g BayWG, wenn die Ordnungswidrigkeit in dem in § 1.01 Abs. 2 beschriebenen Gebiet begangen wird, und im Sinne des § 7 Nr. 1 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt hinsichtlich der nachfolgenden Nrn. 1.8, 2.2, 9, 13 und 16, hinsichtlich der übrigen ...

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