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Satzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung in Regensburg vom 08. Juni 2011
. § 3 Einschränkungen (1) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.
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Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Naturkundemuseums Ostbayern vom 04. April 1990
(2) Die Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. (3) Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist schriftlich unter Angabe des gewünschten Benutzungszweckes, des Sammlungsgegenstandes und des Benutzungsortes einzureichen.
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Verordnung über das "Naturschutzgebiet am Keilstein" in der Gemarkung Schwabelweis, Kreis Regensburg vom 28. März 1939
(2) In besonderen Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung von mir genehmigt werden. § 5 Nach Art. 55 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 52 des Bayerischen Naturschutzgesetzes vom 27. Juli 1973 (GVBl. S. 473, ber.
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Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen (Bürgerversammlungssatzung - BVerS) vom 25. April 1996
In Stadtbezirken mit weniger als 10 000 Einwohnern müssen den Antrag nach Satz 1 mindestens 5 v.H. der Bürgerinnen und Bürger dieses Stadtbezirks stellen; die Tagesordnungspunkte sollen sich vor allem auf den Stadtbezirk beziehen. (3) Die Einberufung einer Bürgerversammlung nach Absatz 2 Sätze 1 und 3 kann nur einmal jährlich beantragt werden
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Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS) vom 13. Dezember 2018
II.), Gebühren im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit (Gebührenverzeichnis, Nr. III.). (3) Die Grabnutzungsgebühren (Gebührenverzeichnis Nr. I.) und die Bestattungsgebühren (Gebührenverzeichnis Nr.
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Anlage 2 zur Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg
Die Unterrichtung erfolgt in der Regel durch den Amtsleiter/die Amtsleiterin, dem/der das Wirkungsgebiet verwaltungsmäßig untersteht. § 3 Abs. 1 gilt entsprechend. 2. Überwachungsaufgaben des Verwaltungsbeirats/der Verwaltungsbeirätin: Dem Verwaltungsbeirat/Der Verwaltungsbeirätin obliegt die Überwachung seines/ihres Wirkungsgebietes.
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS) vom 12. April 2016
(2) Unterrichtsstunden, die durch Erkrankung der Lehrkraft ausfallen, sind jährlich bis zu drei Stunden gebührenpflichtig. (3) Erstattungen erfolgen am Ende des Schuljahres. (4) Bei einem Ausscheiden während des Schuljahres ist statt der Jahresgebühr für jeden angefangenen Monat 1/12 der Jahresgebühr zu entrichten
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Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg auf dem Oberen Wöhrd benutzten Grundwassers vom 26. Oktober 1961
§ 5 Bewehrung (1) Zuwiderhandlungen gegen § 3 sowie gegen Auflagen und Bedingungen einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 werden gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes mit einer Geldbuße geahndet
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Kirchenaustritt
-Martin-Luther-Straße 3 93047 Regensburg standesamt_urkunden (at) regensburg.de Tel. (0941) 507-1344 Tel. (0941) 507-4344 Dienstleistungen nach Lebenslagen Hinweise und Ausfülloptionen für die Online-Antragstellung Service Religionsgemeinschaft Für die Vorsprache zur Kirchenaustrittserklärung benötigen Sie ...
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Team & Kontakt
© Alexander Eckrot Facebook-Gruppe der Ferienbetreuer/innen Ferienbetreuer/innen auf Instagram Ansprechpartnerinnen: Michaela Schindler Amt für kommunale Jugendarbeit Domplatz 3 Zimmer: 229 93047 Regensburg Karte einblenden (0941) 507-1556 (0941) ...
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