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Welterbe Donaulimes

In Eining hingegen regierten die Götter: Das Heiligtum aus dem 2. und 3. Jahrhundert auf dem dortigen Weinberg beherbergte Statuen der römischen Militärgottheiten Mars und Victoria.

Gefunden in: Bei uns 507

Wertstoffsäcke

Die Säcke erhalten Sie gegen Abgabe des Coupons an folgenden Ausgabestellen: Bürgerzentrum-Bürgerbüro Stadtmitte Recyclinghof, Markomannenstraße 3 Lotto Karl Menzl, Ludwigstraße 5 Edeka Ott & Fuchs, Joseph-Dahlem-Str. 7 Box-Lotto im Castra Regina Center, Hemauer Straße 6 Edeka Ott, Boelckestraße 2 1 A Kiosk, Straubinger Str. 26 ARAL - Tankstelle, Puricellistraße 3 Esso ...

Gefunden in: Dienstleistungen

Gemüse

Dieses Rezept wurde eingesandt von: Susanne Bartelmann Restekochbuch - Paprika-Zucchinipfanne mit Bratkartoffeln (pdf | 62,8 KB) Zucchini-Paprikagemüse mit Mangold Zucchini, Mangold und Paprika gehen hier eine geschmackvolle Allianz ein. Zutaten: 1 gelbe Zucchini 3 rote ungarische Paprika 3 gelbe ungarische Paprika Mangold Rosmarin Salz und Pfeffer Rest ...

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Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof vom 6. Dezember 2024

Dezember 2024) Die erlässt aufgrund von § 142 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.

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Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung von Kindern in öffentlich geförderter Kindertagespflege in der Stadt Regensburg (Kindertagespflege - Kostenbeitragssatzung KiTKoBS) vom 14.07.2023

/ 10 Std. 100,00 € mehr als 2 bis einschl. 3 Std. / 15 Std. 150,00 € mehr als 3 bis einschl. 4 Std. / 20 Std. 200,00 € mehr als 4 bis einschl. 5 Std. / 25 Std. 250,00 € mehr als 5 bis einschl. 6 Std

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Satzung der Stadt Regensburg über ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten und bebauten Grundstücken i. S. d. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für ein Gebiet im Umgriff des Rahmenkonzepts Regensburg-Ost (Vorkaufssatzung Regensburg Ost) vom 29. April 2020

(2) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf die Flurstücke Nummern 327/40, 327/42, 334/14, 334/16, 334/23, 334/45, 344/54, 345, 351/1, 351/2, 355/1, 357, 360, 370, 370/2, 372, 372/1, 372/2, 375/2, 391, 392, 393, 394, 395, 395/2, 395/3, 395/4, 395/5, 396/1, 396/2, 396/3, 396/4, 398/4, 399/2, 400, 400/2, 400/3, 401/4, 402, 402/2, 402/3, ...

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Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Regensburg (Informationsfreiheitssatzung - IFS) vom 21.03.2011

(2) Informationsträger sind alle Medien, die Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder in sonstiger Form speichern können. (3) Dritter ist jeder, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen. § 3 Antragstellung (1) Der Zugang zu Informationen wird auf Antrag gewährt.

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Sterbefall - Anzeige und Beurkundung

Die Anzeige durch den Bestatter kann durch Vorlage einer schriftlichen Sterbefallanzeige geschehen (§28 Abs. 1, §29 Nr. 3 PStG - Personenstandsgesetz). Sterbefall bei Unfall und sonstigem, nicht natürlichen oder nicht aufgeklärten Tod Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt durch die ermittelnde Dienststelle der Bayerischen Landespolizei.

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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notwohnanlagen der Stadt Regensburg (Notwohnanlagen-Gebührensatzung – Notw.-GS) vom 24. Oktober 2024

(2) Notwohnungen nach dieser Satzung sind durch die Bewohner abschließbare Unterkunfts-einheiten, die zur vorübergehenden Unterbringung zugewiesen werden (§ 1 Abs. 3 Notwohnanlagenbenutzungssatzung - NWBS). (3) Für die Benutzung von Notschlafstellen in Gemeinschaftsunterkünften werden keine Gebühren erhoben

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Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Große Doline auf dem Keilberg" in Regensburg vom 27. Juni 1980

Nr. 51 vom 17 Dezember 2001) Aufgrund der Art. 9 Abs. 1 bis 4, Art. 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 Satz 1 sowie Art. 37 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG) vom 27. 7. 1973 (GVBl.

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