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Verordnung über die Öffnungszeiten für den Verkauf von Reiseandenken und ähnlichen Artikeln in der Stadt Regensburg vom 27. Juni 2008
Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für Regensburg kennzeichnend sind
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Satzung über die Verleihung des Brückenpreises der Stadt Regensburg (Brückenpreissatzung - BPS) vom 29. Juni 1995
§ 3 Der Brückenpreis wird auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters durch den Stadtrat verliehen. § 4 Der Brückenpreis wird grundsätzlich im Abstand von drei Jahren vergeben. § 5 Diese Satzung tritt am 29.
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Satzung über die Gemeinnützigkeit des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl vom 26. Mai 1977
§ 3 Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. § 4 Die Stadt erhält keine Gewinnanteile in ihrer Eigenschaft als Eigentümer oder Rechtsträger und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl
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Stadtrecht
Verfassung, Verwaltung 2. Finanzen 3. Sicherheit und Ordnung 4. Brandschutz 5. Immissionsschutz 6. Naturschutz 7. Gewässerschutz 8. Schulwesen 9.
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Flüchtlinge und Asylsuchende - Häufig gestellte Fragen
Nach der Genfer Konvention werden Menschen als Flüchtlinge anerkannt, die eine begründete Furcht vor Verfolgung haben, z.B. aufgrund ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. 4. Warum kommen Asylsuchende nach Regensburg und ist die Stadt verpflichtet, Asylsuchende aufzunehmen?
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Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Stadtkreis Regensburg südlich der Donau zwischen Schillerwiese und Mariaorter Brücke vom 09. Februar 1949
§ 3 Unberührt bleiben die wirtschaftliche Nutzung oder pflegliche Maßnahmen, sofern sie dem Zweck dieser Verordnung nicht widersprechen. § 4 Ausnahmen von den Vorschriften im § 2 können vom Stadtrat Regensburg in besonderen Fällen zugelassen werden
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Verordnung der Stadt Regensburg über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten (HGV) vom 28. April 2016
§ 3 Ordungswidrigkeiten Wer vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb der in § 1 Abs. 1 festgelegten Zeiten ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten verrichtet, kann nach Art. 18 Abs. 2 Nr. 3 des BaylmSchG mit Geldbuße bis zu 2.500,00 EUR belegt werden. § 4 Inkrafttreten, Geltungsdauer Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre. ...
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Satzung für die Stadtbücherei der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 20. Dezember 2002
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stadtbücherei fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 4 Unmittelbarkeit/Ausschließlichkeit Die Tätigkeit der Stadtbücherei zielt darauf ab, nur ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst und unmittelbar zu fördern
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Satzung für die Kulturveranstaltungen der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 20. Dezember 2002
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der kulturellen Veranstaltung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 4 Unmittelbarkeit/Ausschließlichkeit Die Tätigkeit der Kulturveranstaltungen zielt darauf ab, nur ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst und unmittelbar zu fördern
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Allgemeine Aufnahmebestimmungen für das städtische Bürgerheim Kumpfmühl vom 19. August 1982
(3) Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich bei der , Senioren- und Stiftungsamt, zu stellen; er hat wahrheitsgemäße Angaben zu enthalten über: die persönlichen und familiären Verhältnisse des Antragstellers, Einkommen, Vermögen und Schulden des Antragestellers, soweit dies zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit notwendig ist. (4) Es können nach Ermessen der auch Personen ...
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