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Barbara Krohn

Ulrike Bauer, München: Piper, 1993, auch: Lichtung Magazin 4/2014 Die Weihnachtsfrau, in: Die Weihnachtsfrau kommt, Hg. M. Rohn, Berlin: Aufbau, 2000 Sein oder Nichtsein in Regensburg, in: Tatort Bayern, Hg.

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Anlage zu § 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Naturkundemuseums Ostbayern: Entgelte für die Benutzung des Naturkundemuseums

Tag der offenen Tür, Kongresse) kann für die Teilnehmer an diesen Veranstaltungen von einer Erhebung von Entgelten abgesehen werden. § 4 Wiedergabeentgelte Für Wiedergaben, die dem Museumszweck förderlich sind, kann von einem Entgelt abgesehen werden

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof vom 1. Juli 2003

§ 3 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden mit Ausnahme von § 144 Abs. 1 BauGB keine Anwendung. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hinweise: Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und ...

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ostengasse Nord" vom 17. Februar 2004

Teilbereich B Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden mit Ausnahme von § 144 Abs. 1 BauGB keine Anwendung. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hinweise: Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und ...

Gefunden in: Stadtrecht

Richtlinien der Stadt Regensburg über die Bestellung, Rechtsstellung und Aufgaben der Heimatpflegerin/des Heimatpflegers (m, w, d) der Stadt Regensburg vom 30. Januar 1986

(2) Für die allgemeine Rechtsstellung der Heimatpflege (ehrenamtliche Tätigkeit, Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht, Entschädigung) gelten die Art. 19 und 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und die zu Art. 20 a GO erlassene Satzung. § 4 Aufgaben Die Heimatpflegerin, der Heimatpfleger (m, w, d) berät und fördert die in allen bedeutsamen Angelegenheiten der ...

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung der Stadt Regensburg über die Erklärung von Wäldern im Stadtgebiet Regensburg und in der Gemarkung Grünthal I im Landkreis Regensburg zu Bannwäldern (Bannwaldverordnung) vom 07. Juli 1993

Art. 17 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Januar 1982 (BayRS 230-1-U) erläßt die im Benehmen mit dem Bayerischen Forstamt Regensburg folgende Verordnung: § 1 Bannwald (1) Die Wälder im Stadtgebiet Regensburg und in der Gemarkung Grünthal I im Landkreis Regensburg, die aufgrund ihrer Lage und ihrer flächenmäßigen Ausdehnung ...

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Satzung über die Benutzung des Bodenreliefs am Neupfarrplatz (Kunstwerk Dani Karavan) vom 1. September 2005

§ 3 Zuwiderhandlungen (1) Wer das Bodenkunstwerk vorsätzlich entgegen den Bestimmungen des § 1 Abs. 3 dieser Satzung benutzt, kann nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung mit Geldbuße belegt werden. § 4 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (Karten sind nicht maßstabsgetreu abgebildet.) ...

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Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw. Altstadtfesten vom 24. Mai 1995

Kaffee, Limonaden, Säfte) pro m² Standfläche 10 bis 30 EUR Imbiss pro m² Standfläche 15 bis 250 EUR Speisen und Getränken an Ständen mit Sitzgelegenheiten oder Tischen pro m² bewirtschafteter Sitz- oder Stehfläche 10 bis 40 EUR Speisen und Getränken aus dem Lokal bei genehmigten Freisitzflächen pro m² Freisitzfläche soweit nicht Sondernutzungserlaubnisse bereits vorliegen 10 bis 40 EUR Für ...

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Richtlinien für die Durchführung der Feuerbeschau in der Stadt Regensburg (Regensburger Feuerbeschau-Richtlinien – RFBR) vom 16. Oktober 2000

Unabhängig von anderen Kriterien, wie Lage, Ausdehnung oder Nutzung, besitzt der Personenschutz hierbei Priorität. § 4 Zeitabstände Neben bestehenden gesetzlichen Vorgaben (Versammlungsstättenverordnung (VStättV), Gaststättenbauverordnung (GastBauV), Verkaufsstättenverordnung (VkV)) bestimmen objektspezifische Gefährdungseigenarten die Zeitabstände der Überprüfungen (Prüffristen).

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Tabelle 1

Versammlungs- und Unterbringungsobjekte 3.1 Versammlungsstätten (VStättV, §124) 1, 3, 5 3.2 Beherbergungsbetriebe > 60 Gastbetten 5 3.3 Gaststätten > 400 Gastplätze 5 3.4 Beherbergungsbetriebe < 60 Gastbetten 6 3.5 Gaststätten (nicht 3.3) in Keller- oder Obergeschossen 6 3.6 Unterkünfte für Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge, Obdachlose 1 3.7 ...

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