Suche auf regensburg.de
Satzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 18. Juni 2015
Vermögen, das diese Werte übersteigt, darf nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. § 4 Ausgaben und Vergütungen Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Schule fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden
Gefunden in: Stadtrecht
Rückblick: Interkulturelle Woche(n) 2019
Ort: Historisches Museum Regensburg, Dachauplatz 2-4 Veranstalter: Museen der 23. September bis 5. Oktober (ACHTUNG: Verschoben auf voraussichtlich Ende Oktober) „Wo kommst Du her?
Gefunden in: Artikel
Richtlinien zur Förderung des Leistungs- und Spitzensports und für herausragende Sportveranstaltungen vom 28. April 2016
Zu fördernde Sportveranstaltungen müssen zum Großteil im Stadtgebiet sein. 4. Förderumfang Die Individualförderung von Sportler/-innen erfolgt grundsätzlich für ein Jahr und kann nach erneuter Antragsstellung und Prüfung verlängert werden.
Gefunden in: Stadtrecht
Sitemap
Budavár Clermont-Ferrand Odessa Pilsen Qingdao Tempe Städtische Auszeichnungen Albertus-Magnus-Medaille Brückenpreis Umweltpreis Ehrenbürger Goldene Bürgermedaille Kulturförderpreis Kulturpreis Matthäus-Runtinger-Medaille Preis für Frauen in Wissenschaft und Kunst Silberne Bürgermedaille Städtepartnerschaftspreis Ratisbona-Verdienstnadel in Silber Stadtschlüssel Ratisbona-Verdienstnadel in ...
Gefunden in: Artikel
Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Regensburg (Straßenreinigungssatzung) vom 13. Dezember 1979
Die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze der Reinigungsklasse 3 sind der städtischen Straßenreinigung angeschlossen, soweit sie in einem Verzeichnis aufgeführt sind, das Anlage und Bestandteil dieser Satzung ist. § 4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 1980 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Straßenreinigung der (Straßenreinigungssatzung) vom 12.
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über Sondernutzungen an Wohnverkehrsstraßen in Regensburg vom 20. August 1982
(3) Die nach dieser Satzung zugelassenen Sondernutzungen sind sondernutzungsgebührenfrei. (4) Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts und, soweit sich aus dieser Satzung nichts Abweichendes ergibt, die Vorschriften des Bayer.
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung für die Jugendhilfe der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 20. Dezember 2002
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Jugendhilfe fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 4 Unmittelbarkeit/Ausschließlichkeit Die Tätigkeit der Jugendhilfeeinrichtungen zielt darauf ab, nur ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst und unmittelbar zu fördern
Gefunden in: Stadtrecht
Tabelle 2
Rettungsweg gesichert / vorhanden: - baulich erforderlich X - Aufstellmöglichkeiten für Leitern der Feuerwehr. Zugang, Zufahrt, Beschilder.) X 4. Lage und Anordnung der Löschwasserrückhalteanlagen - Vorhanden / erforderlich X - Ausführung und Einrichtung X 5.
Gefunden in: Stadtrecht
Leistungen für Asylbewerber
Falls benötigt: PIN eingeben (PIN siehe Brief, den Sie mit der Karte erhalten haben – 4 Ziffern). Nach dreimaliger falscher PIN-Eingabe am Gerät wird die Bezahlkarte gesperrt Entsperrungen können unter https://bezahlkarte.eu/ eingeleitet werden.
Gefunden in: Dienstleistungen
Inhaltsverzeichnis
Dezember 2000 3.9.1 Dultverordnung (DV) vom 7. Dezember 2010 3.10.1 4. Brandschutz Richtlinien für die Durchführung der Feuerbeschau in der (Regensburger Feuerbeschau-Richtlinien – RFBR) vom 16.
Gefunden in: Artikel