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Feuerwehr

Vorbeugender Brandschutz

Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes sind:

  • Schreiben von Stellungnahmen zu Brandschutznachweisen im Auftrag des Bauordnungsamtes und zur Beteiligung, Belange der Feuerwehr, im Prüfsachverständigenverfahren nach §19 PrüfVBau
  • Beratung von Architekten und Bauherren in Fragen zum vorbeugenden baulichen Brandschutz bei Neubau, Umbau und Sanierungen von Gebäuden
  • Durchführung der Feuerbeschau in speziellen Bereichen (Altstadt, Industriebetriebe, Versammlungsstätten, etc.). Unterweisung von Selbsthilfekräften zum Verhalten im Brandfall (Vorträge und Löscherübungen).
  • Festlegung von brandschutztechnischen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern für zeitlich begrenzte Ereignisse, wie Feste, Umzüge, Baustellen etc.

Formulare und Informationen des Vorbeugenden Brandschutzes

Downloads

Kontakt zur Abteilung Vorbeugender Brandschutz

Belange der Feuerbeschau:

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Anfragen zu Brandmeldeanlagen:

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Alle weiteren Anfragen:

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Telefonisch:

über Servicecenter: (0941) 507-1364