Vorbeugender Brandschutz
Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes sind:
- Schreiben von Stellungnahmen zu Brandschutznachweisen im Auftrag des Bauordnungsamtes und zur Beteiligung, Belange der Feuerwehr, im Prüfsachverständigenverfahren nach §19 PrüfVBau
- Beratung von Architekten und Bauherren in Fragen zum vorbeugenden baulichen Brandschutz bei Neubau, Umbau und Sanierungen von Gebäuden
- Durchführung der Feuerbeschau in speziellen Bereichen (Altstadt, Industriebetriebe, Versammlungsstätten, etc.). Unterweisung von Selbsthilfekräften zum Verhalten im Brandfall (Vorträge und Löscherübungen).
- Festlegung von brandschutztechnischen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern für zeitlich begrenzte Ereignisse, wie Feste, Umzüge, Baustellen etc.
Formulare und Informationen des Vorbeugenden Brandschutzes
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Kontakt zur Abteilung Vorbeugender Brandschutz
Belange der Feuerbeschau:
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Anfragen zu Brandmeldeanlagen:
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Alle weiteren Anfragen:
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Telefonisch:
über Servicecenter: (0941) 507-1364
Weitere Informationen
Feuerlöschübungen
Übungen mit dem Feuerlöscher