Städtische Förderung zur Klimaanpassung
Förderprogramm "Regensburg resilient"

Um die Klimaresilienz zu stärken, unterstützt Sie die Stadt Regensburg bei Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen.
Die Förderung ist Bestandteil des Regensburger Hitzemanagements und dient der Anpassung an die bereits spürbaren negativen Folgen des Klimawandels.
Begrünung mildert Folgen des Klimawandels ab, indem sie
- die Belastung durch Hitze reduziert und durch Verschattung und höhere Verdunstung für mehr Kühlung sorgt,
- die Attraktivität des Wohnumfelds durch mehr wohnungsnahe Grünflächen erhöht,
- die kommunalen Einrichtungen zur Entwässerung durch den Rückhalt von Regenwasser entlastet,
- neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere in der Stadt schafft,
- Schadstoffe und Staub bindet und damit für bessere Luft in der Stadt sorgt.
Fachliche Informationen
- Eine erste Einschätzung, ob Ihr Dach für eine Begrünung geeignet ist, können Sie anhand des
Solar- und Gründach-Potenzial-Katasters der Stadt Regensburg vornehmen.
- Informationen zu Dach- und Fassadenbegrünungen finden Sie in der Informations-Broschüre "Dach- und Fassaden-Begrünung und Entsiegelung".
- Außerdem bietet das Gartenamt der Stadt Regensburg jedes Jahr ein
Gartenkurs- und Umweltbildungs-Programm. Das Programm bietet eine vielfältige Auswahl an Kursen zu Gartenbauaspekten und Umweltthemen.
Förderprogramm
Untenstehend finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Förderprogramm zum Herunterladen und können direkt mit der Antragsstellung beginnen.
Bei Fragen zu unseren Förderungen schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns während unserer Servicezeiten an. Gerne können Sie auch während unserer Servicezeiten persönlich vorbeikommen. Sie erreichen uns
- per E-Mail: ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR6dHVoY3NhbWlsaw==
- telefonisch unter (0941) 507-3022 zu den nachfolgenden Servicezeiten
- Montag und Dienstag, jeweils von 8.30 bis 12.00 Uhr und
- Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
- persönlich (Bruderwöhrdstraße 15 B, 93055 Regensburg) zu den nachfolgenden Servicezeiten
- Montag und Dienstag, jeweils von 8.30 bis 12.00 Uhr und
- Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
Bitte beachten Sie: Um eine Förderung zu erhalten, darf der Kauf bzw. der Beginn der jeweils geförderten Maßnahme erst nach Eingang der schriftlichen Förderzusage erfolgen!