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ERSTER TEIL - Bürgerantrag und Bürgerbegehren
(3) Die in § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 genannten Fristen ruhen während der gemäß Art. 32 Abs. 4 Satz 1 Gemeindeordnung bestimmten Ferienzeit. § 10 Weiteres Verfahren bei Bürgerbegehren (1) Ein Bürgerbegehren ist unzulässig, wenn es Angelegenheiten, die kraft Gesetz dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin obliegen, Fragen der inneren Organisation der Stadtverwaltung, die ...
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Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Regensburg (Baumschutzverordnung) vom 11. Februar 1993
§ 9 Sonderbestimmungen Von dieser Verordnung unberührt bleiben alle weitergehenden naturschutzrechtlichen Verordnungen und Anordnungen im Einzelfall. § 10 Rechtsnachfolger Die Genehmigungen, Anordnungen und Auflagen gemäß den Vorschriften dieser Verordnung wirken für und gegen die Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger
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Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung von Gaststätten in der Altstadt vom 25. Mai 1993
Es gelten die Anforderungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm. 10. Immissionsschutz und Wohnruhe Sondernutzungserlaubnisse dürfen nicht erteilt werden, wenn Belange der Anwohner, insbesondere der Schutz der Wohnruhe oder Belange des Immissionsschutzes entgegenstehen. 11.
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Satzung über die Benutzung der Notwohnanlagen der Stadt Regensburg (Notwohnanlagenbenutzungssatzung - NWBS) vom 24.10.2024
Müll und unbrauchbar erscheinende sowie nicht einlagerungsfähige Gegenstände werden entsorgt. § 10 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Notwohnanlagen der vom 13.
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Satzung für das Jugendamt zur Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in der Stadt Regensburg (Jugendamtssatzung) vom 09. Mai 1996
(4) Eine Aufwandsentschädigung erhalten auch die Mitglieder der vorberatenden Unterausschüsse für jede Sitzung des Unterausschusses, an der sie teilnehmen. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend. § 10 Jugendhilfeplanung (1) Die Entscheidung über die örtliche Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII obliegt dem Stadtrat.
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Anlage 1 zur Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ist zuständig für Angelegenheiten der Raumordnung, Landesplanung, Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung, den Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) einschließlich Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes - mit Ausnahme des Feststellungsbeschlusses -, den Erlass von Bebauungsplänen - mit Ausnahme des ...
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Zweiter Teil - Allgemeine Vorschriften
(2) Die Hafenbehörde kann andere als die in Abs. 1 genannten Reparaturarbeiten auf besonderen Liegeplätzen auch an nicht gasfreien Fahrzeugen befristet zulassen, wenn zu anderen Fahrzeugen ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten wird und sich innerhalb dieses Abstandes keine Zündquelle befindet. (3) Für die Überwachung der in Abs. 2 genannten Arbeiten ist von der Leitung ...
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Anlage zu § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungsverordnung Verzeichnis der Straßen und Plätze nach Reinigungsklassen
(ohne Nr.36,36a,36b,36c) (2) Augustenstraße (2) Augustinerplatz (1) Augustinergasse (1) Aussiger Straße (2) Auweg (2) Babostraße (2) Badstraße (2) Bahnhofstraße (1) Balwinusstraße (2) Bamberger Straße (2) Bauergässel (2) Baumhackergasse (1) Bajuwarenstraße (2) Bayerwaldstraße (2) Benzstraße (2) Beraiterweg (1) Bergstraße (ohne Nr. 24 m. 44) (2) Berliner Straße (2) ...
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Umsetzungsstand "Kinderfreundliche Kommune"
Mai 2017 hat der Jugendbeirat die Gewinner gezogen. Hauptgewinne waren 10 Ferienpässe mit freier Busfahrt und freien Schwimmbadbesuch für die ganzen Sommerferien. Weitere Preise sind z.B.
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B) Der Geschäftsgang
Die Höchstzahl der zuschaltbaren Teilnehmer ist auf 10 Stadtratsmitglieder begrenzt. Möchten mehr Stadtratsmitglieder nach Absatz 1 mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen als zugelassen, erfolgt die Zulassung nach der Reihenfolge der Anmeldungen.
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