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Cartoons für die smarte Stadt
PS: Wir haben natürlich auch normale Stühle! © Dirk Meissner Cartoon 7: Inklusion Der siebte Smart-City-Cartoon beschäftigt sich mit dem Thema Inklusion. Inklusion ist ein zentraler Bestandteil in unserem Verständnis einer Smart City.
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Richtlinien der Stadt Regensburg für die Ehrung von Sportler*innen sowie im Sport verdiente Personen (Sportehrungsrichtlinien) vom 17. Dezember 2020
Diese Auswahl wird dem Sportausschuss zur Entscheidung vorgelegt. § 7 Meldefrist Die Anträge müssen bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres (Ausschlussfrist) beim Amt für Sport und Freizeit eingegangen sein
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Satzung der Margarete und Karl Nagel Stiftung in Regensburg vom 15. März 2018
§ 6 Stiftungsverwaltung Die Stiftung wird durch die Organe der Waisenhausstiftung Stadtamhof, rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Regensburg, verwaltet und vertreten. § 7 Satzungsänderungen, Umwandlung und Aufhebung der Stiftung (1) Satzungsänderungen sind zulässig, soweit sie zur Anpassung an veränderte Verhältnisse geboten erscheinen.
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Satzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung in Regensburg vom 08. Juni 2011
(2) Die Leistungen und deren Entgelt zwischen der Stiftung und der werden auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen über Personal- und Sachkosten erbracht und erstattet. § 7 Satzungsänderungen, Umwandlung des Zwecks und Aufhebung der Stiftung (1) Satzungsänderungen sind zulässig, soweit sie zur Anpassung an veränderte Verhältnisse geboten erscheinen.
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Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Regensburg (Informationsfreiheitssatzung - IFS) vom 21.03.2011
Soweit und solange eine Aussonderung nicht möglich ist, besteht Anspruch auf Auskunftserteilung über die nicht nach den Abs. 1 oder 2 ausgeschlossenen Informationen. § 7 Verhältnis zu anderen Informationszugangsrechten Rechtsvorschriften, die einen spezialgesetzlichen Zugang zu Informationen regeln oder ihre Grundlage in besonderen Rechtsverhältnissen haben, bleiben unberührt
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Satzung der Eberhard Dirrigl Stiftung vom 16. Dezember 2010
Gleichzeitig geht die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Verwendung der Stiftungsmittel auf den/die für die Stiftungsverwaltung zuständige/n Bürgermeister/in über. § 7 Stifterandenken Das Stiftergrab am Unteren Katholischen Friedhof Regensburg ist auf Kosten der Stiftung zu pflegen, zu erhalten und an Allerheiligen und am Geburtstag des Stifters einfach und würdig mit der ...
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Verordnung über Ladenschlussregelungen in der Stadt Regensburg (Regensburger Ladenschlussverordnung - RLSV) vom 02. April 1982
Dezember 1982, geändert durch Verordnung vom 30. September 1996, AMBl. Nr. 41 vom 7. Oktober 1996, Verordnung vom 4. Dezember 1996, AMBl. Nr. 52 vom 23. Dezember 1996, Verordnung vom 25.
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Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Naturkundemuseums Ostbayern vom 04. April 1990
(5) Über den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung von Sammlungsbeständen entscheidet bei Benutzung die Museumsleitung. § 7 Benutzung außerhalb des Museumsgebäudes (1) Ausnahmsweise können Sammlungsbestände außerhalb des Museumsgebäudes benutzt werden durch eine Behörde oder ein wissenschaftliches Institut; durch eine Privatperson, wenn eine Behörde oder ein ...
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Satzung über den Sicherheitsbeirat der Stadt Regensburg (Sicherheitsbeiratssatzung - SiS) vom 12. Juni 1997
§ 6 Geschäftsführende Stelle Die richtet eine geschäftsführende Stelle für den Sicherheitsbeirat ein. § 7 Haushaltsmittel (1) Der Sicherheitsbeirat verfügt über die von der gewährten Haushaltsmittel. (2) Die Verwaltung der Haushaltsmittel obliegt der geschäftsführenden Stelle
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notwohnanlagen der Stadt Regensburg (Notwohnanlagen-Gebührensatzung – Notw.-GS) vom 24. Oktober 2024
§ 6 Fälligkeit Die Gebühren werden am zehnten Tag nach ihrem Entstehen zur Zahlung fällig. § 7 Ende der Gebührenpflicht Die Gebührenpflicht endet mit dem Tag, an dem die Räumung der zugewiesenen Unterkunft erfolgt. § 5 Sätze 3 und 4 gelten entsprechend.
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