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Satzung der Franz-Katharina-und-Jutta-Moll-Stiftung in Regensburg vom 23. Juli 2020
§ 6 Stiftungsverwaltung Die Stiftung wird durch die Organe der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung, rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Regensburg, verwaltet und vertreten. § 7 Satzungsänderungen, Umwandlung und Aufhebung der Stiftung (1) Satzungsänderungen sind zulässig, soweit sie zur Anpassung an veränderte Verhältnisse geboten erscheinen.
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Satzung über die Verwendung des Wappens der Stadt Regensburg vom 17. Juni 2010
(6) Eine unberechtigte Verwendung des Wappens liegt auch dann vor, wenn durch Dritte das Wappen der in geringfügig veränderter Form verwendet wird und deshalb eine Verwechslung nicht ausgeschlossen werden kann. (7) Für parteipolitische Zwecke wird eine Genehmigung ausnahmslos nicht erteilt. § 3 Widerruf (1) Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.
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Satzung der Dr. Seyboth Stipendienstiftung in Regensburg vom 17. April 2018
Die Stipendien werden von einem Beirat, bestehend aus dem/der Oberbürgermeister/in und den/der für Stiftungsangelegenheiten zuständigen Referenten/in verliehen. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 8.
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Satzung für den Kulturbeirat der Stadt Regensburg (Kulturbeiratssatzung) vom 28. Juli 1994
August 1999, Satzung vom 28. Januar 2010, AMBl. Nr. 7 vom 15. Februar 2010, Satzung vom 29. Juli 2010, AMBl. Nr. 33 vom 16. August 2010) Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die folgende Satzung: § 1 Aufgaben (1) Der Kulturbeirat befasst sich anregend und fördernd mit den kulturellen Angelegenheiten und Einrichtungen in Regensburg
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Satzung der "Stadtbau-GmbH Stiftung" in Regensburg vom 27. Februar 1986
§ 6 Anfallsberechnung Erlischt die Stiftung, so fällt ihr Vermögen an die , die es einer dem Stiftungszweck entsprechender Weise oder ersatzweise für andere gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der in Kraft.
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Tabelle 2
Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung und Alarmierung im Brandfall a) Brandmeldeanlage - Prüfbescheinigung (wiederkehrende Prüfung ) / Nachweis X Sachkundiger - Linien- / Schleifenpläne vorhanden / aktuell X - FSK X - Freischaltelemente X b) Alarmierungseinrichtungen - Prüfbescheinigung ...
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Gestaltungssatzung für die Ganghofersiedlung vom 18. April 2005
Die Ansichtsfläche der Attikaverblechung ist in einer Höhe von maximal 7 cm auszuführen. Flachdächer sollen extensiv begrünt werden. Die Nutzung des Daches als Terrasse ist unzulässig.
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Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof vom 6. Dezember 2024
Juli 2003 wird wie folgt neu gefasst: „Im Rahmen der Vorschriften des § 144 BauGB findet § 144 Abs. 2 keine Anwendung.“ § 6 Durchführungsfrist Die Durchführung der Sanierung ist befristet bis zum 31. Dezember 2036. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt entsprechend § 143 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung der über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ...
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Richtlinie der Stadt Regensburg über Zuwendungen an Privathaushalte infolge des Unwetterereignisses Ende Mai / Anfang Juni 2024 vom 20. Juni 2024
Die Summe aus städtischer Hilfe, Versicherungsleistungen und sonstigen Hilfen darf den tatsächlich entstandenen Schaden am Hausrat nicht übersteigen, anderenfalls wird die Städtische Zuwendung entsprechend gekürzt. 7. Antrag, Bewilligung, Auszahlung Für den Antrag ist das von der bereitgestellte Formular „Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung für Hausrat für Privathaushalte“ ...
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