Über die UNESCO
United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation
Die UNESCO ist eine 1945 gegründete Organisation der Vereinten Nationen mit 193 Mitgliedsstaaten. Ihre Aufgaben sind der Schutz und die Erhaltung kulturellen Erbes, die Bewahrung und die Förderung kultureller Vielfalt und der Austausch zwischen den Kulturen.
UNESCO-Welterbe
Seit 1978 führt die UNESCO eine Welterbeliste, auf der herausragende Denkmäler und Stätten verzeichnet sind, die von Menschen oder der Natur geschaffen wurden. Diese Stätten oder Güter gelten als gemeinsames Erbe der gesamten Menschheit. Sie zu schützen und zu erhalten liegt daher nicht allein in der Verantwortung eines einzelnen Staates, sondern ist Aufgabe der Völkergemeinschaft.
In die Welterbeliste werden nur Kultur- oder Naturgüter aufgenommen, die von universeller Bedeutung sind. Wesentlich dafür sind neben ihrer Einzigartigkeit auch ihre Echtheit und Unversehrtheit. Die rechtliche Grundlage des UNESCO-Welterbes ist ein 1972 verabschiedeter Völkerrechtsvertrag: das „Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“. Diese sogenannte Welterbekonvention wurde bis heute von 185 Staaten unterzeichnet.
Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) ist Koordinierungs-, Verbindungs- und Beratungsstelle in allen Programmbereichen der UNESCO. Sie erarbeitet deutsche Beiträge, hilft bei der Vermittlung von Experten und veranstaltet Fachtagungen und Ausstellungen.
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