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2.4 Befreiung von einzelnen Fächern (Haus- und Schulordnung)


2.4.1.

Im Fach Sport kann in begründeten Fällen eine Befreiung zeitlich befristet erteilt werden. Füllen Sie dazu den Antrag auf Befreiung vom Sportunterricht aus und legen Sie ein ärztliches, im Zweifelsfall schulärztliches Attest (nicht Bescheinigung) bei.

2.4.2. In anderen Fächern werden schulpflichtige Schüler grundsätzlich nicht befreit.
2.4.3.

Wenn Sie noch nie Englischunterricht hatten, können Sie von der Leistungs-feststellung im Fach Englisch (nicht vom Englischunterricht!) befreit werden. Füllen Sie dazu den Antrag auf Befreiung von der Notengebung im Fach Englisch aus. In diesem Fall kann ein mittlerer Schulabschluss nur in Fällen besonderer Härte vom Staatsministerium oder der von ihm beauftragten Schulaufsichtsbehörde genehmigt werden, wenn Sie mindestens ausreichende Kenntnisse in einer anderen modernen Fremdsprache als Englisch nachweisen.

Antragsformulare finden Sie am Formularständer vor dem Sekretariat. Die Anträge sind bis spätestens drei Wochen nach Unterrichtsbeginn einzu­reichen. Ausnahmen bedürfen einer Begründung.