2.5 Beurlaubung von einzelnen Stunden und Tagen (Haus- und Schulordnung)
Nach § 15 des Berufsbildungsgesetzes haben Ausbildende (= Unternehmen) ihre Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Eine Beurlaubung vom Unterricht kann deshalb nur durch die Schule erfolgen.
Bitte reichen Sie rechtzeitig vor einer geplanten Abwesenheit einen schriftlichen Antrag mit den nötigen Nachweisen und dem Einverständnis des Ausbildungsbetriebes ein.
Einen Antrag auf Beurlaubung von Unterrichtstunden stellen Sie bei der Klassenleitung bzw. der unterrichtenden Lehrkraft.
Tageweise Beurlaubung erteilt die Klassenleitung. Eine Beurlaubung für einen längeren Zeitraum kann nur von der Schulleitung genehmigt werden.
Sie haben Anspruch auf eine Beurlaubung
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Schüler können beurlaubt werden:
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Unterrichtsbeurlaubung wird nicht gewährt für:
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Während eines Betriebsurlaubes kann keine Beurlaubung vom Schulbesuch erteilt werden.
Beurlaubungen für betriebliche Fortbildungen unterliegen nach BSO § 11 strengen Regeln.
Diese sind außerhalb der Zeiten des Berufsschulunterrichts durchzuführen.
In begründeten Ausnahmefällen, die durch die Schulleitung genehmigt werden, muss versäumter Unterricht grundsätzlich nachgeholt werden.