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>BS III>Schülerinfos BS3>Haus-/ Schulordnung Berufsschule III>Entschuldigungsverfahren bei Krankheit
2.6 Entschuldigungsverfahren bei Krankheit (Haus- und Schulordnung)
Melden Sie alle Versäumnisse form- und fristgerecht der Klassenleitung:
2.6.1. |
Mitteilung des Fernbleibens vom Unterricht (Vorabentschuldigung)
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2.6.2. | Schriftliche Entschuldigung Versäumnisse sind grundsätzlich schriftlich - innerhalb einer Woche - anzuzeigen. Eine Vorabmitteilung per E-Mail gilt nicht als schriftliche Entschuldigung. Entschuldigungsschreiben müssen in jedem Fall vom Ausbilder eine Unterschrift tragen, die bestätigt, dass er Kenntnis von der Abwesenheit hat. Bei Minderjährigen müssen diese von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Bei einer Erkrankung von mehr als zwei Tagen ist der Mitteilung an die Schule eine Kopie der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beizufügen. Wird die Bescheinigung oder das Attest nicht unverzüglich vorgelegt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Die Regelungen für einzelne Berufe und/oder Abteilungen können davon abweichen. |