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6. Naturschutz

Juni 1991 6.2.7 Verordnung der über den geschützten Landschaftsbestandteil "Weintinger Hölzl mit Aubach, Islinger Mühlbach und Qellgebiet Graben In der Au" vom 10. Mai 1994 6.2.8 Verordnung der über den geschützten Landschaftsbestandteil "Orchideenstandort in der Tongrube Dechbetten" vom 30.

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Datenschutz

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die dort ausgewiesene zuständige Person. (Datenschutzerklärung: Stand 10. März 2021) Hinweise zu einzelnen Verfahren Datenschutzrechtliche Hinweise nach DSGVO Elektronische Kommunikation Kontakt

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Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg vom 24.05.2017

Die Modalitäten der Bestimmung einer Schriftführerin/eines Schriftführers bleibt einer internen Regelung des Seniorenbeirats vorbehalten. § 10 AUSSCHÜSSE 1. Der Seniorenbeirat kann beratende Ausschüsse bilden. Den Vorsitz der Ausschüsse soll die Vorsitzende/der Vorsitzende oder einer der Stellvertreterinnen/Stellvertreter übernehmen. 2.

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Richtlinien zur Förderung aus dem Verfügungsfonds für Umweltschutzmaßnahmen

Die Förderung durch Dritte ist bei der Anwendung von Förderhöchstsätzen zu berücksichtigen. 3.3 Eine angemessene Eigenleistung in Höhe von mindestens 10 % der projektbezogenen Kosten wird vorausgesetzt. Der Antragsteller/die Antragstellerin hat eigene Leistungen zu erbringen, eigene Mittel einzusetzen und andere Förderungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

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Haushaltsrede Stadtrat Christian Janele, CSB

Wie mir ein Rentner berichtet hat, erhielt er innerhalb kurzer Zeit von der Rewag, eine Strom- und Gaspreiserhöhung zum 1. Januar 2019. Eine Erhöhung von fast 10 %! Nun macht er sich große Sorgen, weil er nach einem erfüllten Arbeitsleben, bei einer solchen Entwicklung, nicht mehr von seiner Rente leben kann.

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Haushaltsrede Fraktionsvorsitzender Dr. Josef Zimmermann, CSU

Um die Verbesserung etwa des ÖPNV zu erreichen, sehen wir die Notwendigkeit von mindestens 10 Stellen; dies betonen wir seit Jahren ungehört. Auch der Servicecharakter der Stadtverwaltung bedarf der Verbesserung.

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Satzung der Dr. Wunderle-Auer-Stiftung vom 04.08.2021

Im Rahmen dieser Feier ist die testamentarische Auflage nach Ziffer V zu erfüllen. § 10 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung i. d.

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Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg vom 08. Mai 2014

Der Oberbürgermeister/ Die Oberbürgermeisterin 1. Aufgaben § 9 Vorsitz im Stadtrat § 10 Leitung der Stadtverwaltung, Allgemeines § 11 Einzelne Aufgaben § 12 Vertretung der Stadt nach außen § 13 Abhalten von Bürgerversammlungen 2.

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Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg in Winzer benutzten Grundwassers vom 24. September 1964

-Nr. 59 der Gemarkung Winzer, das nördlich der Kirche von Niederwinzer im steil ansteigenden Hang des Donautales liegt. Die Engere Schutzzone E/1 bildet einen 10 Meter breiten Streifen nördlich des Fassungsbereiches und erfaßt Teile der Grundstücke Flurstr. Nr. 85a und 86a der Gemarkung Winzer.

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Geschäftsordnung für das Stadtentwicklungsforum der Stadt Regensburg vom 24. Juli 1997

Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. (10) Es wird offen abgestimmt; Stimmenthaltung ist nicht zulässig. 6. Inkrafttreten (1) Diese Geschäftsordnung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Beschlußfassung durch den Stadtrat

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