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Anlage zu § 4 der Satzung

Kennung Gemarkung Bezeichnung Größe in ha 3 54/30 5310 Prüll Vitusstr. 4 b 0,2941 4 656 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2830 660 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2374 661 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2268 662 ...

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Verordnung über die Regelung der Prostitution in der Stadt Regensburg vom 23. Mai 2024 ROP-SG10-2125.0-3-1

März 2024 (CannabisG - BGBl 2024 I Nr. 109), und § 10 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 28.

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung über das "Naturschutzgebiet am Keilstein" in der Gemarkung Schwabelweis, Kreis Regensburg vom 28. März 1939

§ 2 (1) Das Schutzgebiet hat eine Größe von 45,43 ha und umfaßt in der Gemarkung Schwabelweis - jeweils ausnahmlich der eigentlichen Hausgrundstücke - die Plannummern: 1010 a und b, 1017 a und b, 1020 a und b, 1023 a und b, 1025 a und b, 1027 b, 1029 a und b, 1029/2 b, 1030/4 b bis d, 1030/7 a bis c, 1030/8 a bis b, 1030/9, 1030/10 b, 1030/11, 1030/12, 1038 bis 1046, 1048 a und b, ...

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Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen (Bürgerversammlungssatzung - BVerS) vom 25. April 1996

Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Stadtbezirke. In Stadtbezirken mit weniger als 10 000 Einwohnern müssen den Antrag nach Satz 1 mindestens 5 v.H. der Bürgerinnen und Bürger dieses Stadtbezirks stellen; die Tagesordnungspunkte sollen sich vor allem auf den Stadtbezirk beziehen

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6. Naturschutz

Juni 1991 6.2.7 Verordnung der über den geschützten Landschaftsbestandteil "Weintinger Hölzl mit Aubach, Islinger Mühlbach und Qellgebiet Graben In der Au" vom 10. Mai 1994 6.2.8 Verordnung der über den geschützten Landschaftsbestandteil "Orchideenstandort in der Tongrube Dechbetten" vom 30.

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Datenschutz

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die dort ausgewiesene zuständige Person. (Datenschutzerklärung: Stand 10. März 2021) Hinweise zu einzelnen Verfahren Datenschutzrechtliche Hinweise nach DSGVO Elektronische Kommunikation Kontakt

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Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg vom 24.05.2017

Die Modalitäten der Bestimmung einer Schriftführerin/eines Schriftführers bleibt einer internen Regelung des Seniorenbeirats vorbehalten. § 10 AUSSCHÜSSE 1. Der Seniorenbeirat kann beratende Ausschüsse bilden. Den Vorsitz der Ausschüsse soll die Vorsitzende/der Vorsitzende oder einer der Stellvertreterinnen/Stellvertreter übernehmen. 2.

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Richtlinien zur Förderung aus dem Verfügungsfonds für Umweltschutzmaßnahmen

Die Förderung durch Dritte ist bei der Anwendung von Förderhöchstsätzen zu berücksichtigen. 3.3 Eine angemessene Eigenleistung in Höhe von mindestens 10 % der projektbezogenen Kosten wird vorausgesetzt. Der Antragsteller/die Antragstellerin hat eigene Leistungen zu erbringen, eigene Mittel einzusetzen und andere Förderungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

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Haushaltsrede Stadtrat Christian Janele, CSB

Wie mir ein Rentner berichtet hat, erhielt er innerhalb kurzer Zeit von der Rewag, eine Strom- und Gaspreiserhöhung zum 1. Januar 2019. Eine Erhöhung von fast 10 %! Nun macht er sich große Sorgen, weil er nach einem erfüllten Arbeitsleben, bei einer solchen Entwicklung, nicht mehr von seiner Rente leben kann.

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Haushaltsrede Fraktionsvorsitzender Dr. Josef Zimmermann, CSU

Um die Verbesserung etwa des ÖPNV zu erreichen, sehen wir die Notwendigkeit von mindestens 10 Stellen; dies betonen wir seit Jahren ungehört. Auch der Servicecharakter der Stadtverwaltung bedarf der Verbesserung.

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